AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von NEUROLITE AG


1. Allgemeines
Die Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote der Neurolite AG, Hüherhubelstrasse 79, 3123
Belp und deren Onlineshop, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Bestellung der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Kund:In werden hiermit widersprochen. Abweichungen
von den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle bereits abgeschlossenen und
künftigen Geschäfte.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote in Preislisten, Offerten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot
dar, sondern eine Aufforderung an die Kund:In, einen für diese verbindlichen Bestellung
aufzugeben. Alle Angebote sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.
Aufträge und Bestellungen sind für die Neurolite AG erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
verbindlich.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend.
Lieferungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet. Änderungen
gegenüber der Auftragsbestätigung können durch Neurolite AG vorgenommen werden,
sofern diese eine Verbesserung bewirken.
Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich
ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware
bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz bei der Kund:In nachgefordert. Im Falle von
Preisfehlern ist die Kund:In berechtigt, die Ware an Neurolite AG zu retournieren, sollte die
Kund:In mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Die Kund:In kann
in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen Neurolite AG oder einen Lieferanten
geltend machen.
Die Angaben in den Verkaufsunterlagen sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.

3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und
falls nicht anders vereinbart
Sämtliche Nebenkosten wie Porto, Verpackung, Versicherung, Steuern sowie Aufbau,
Installation, Inbetriebnahme und Schulung gehen zu Lasten der Besteller:In.
 
4. Lieferung und Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Alle Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Neurolite AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Neurolite AG durch Zulieferanten und Hersteller.
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist Neurolite AG zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
Kann Neurolite AG der Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, weil sie ohne eigenes Verschulden von Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beliefert wurde, ist Neurolite AG zum Rücktritt berechtigt und haftet gegenüber der Besteller:In weder wegen vorübergehender Verzögerungen noch wegen Nichterfüllung der Lieferpflichten. In diesem Fall informiert Neurolite AG die Besteller:In unverzüglich und liefert gegebenenfalls ein vergleichbares Produkt.
Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Verpackung, Versicherung, Steuern sowie Aufbau, Installationen und Inbetriebnahme gehen zu Lasten der Besteller:In.
Massgebend für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung. Zusätzliches Material, welches darin nicht enthalten ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt und verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt bei der Neurolite AG schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Erhalt der Warensendung anzumelden.
 
5. Annahmeverzug
Wenn die Kund:In nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Neurolite AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Neurolite AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens von der Kund:In fordern.
 
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf die Kund:In über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Neurolite AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf die Kund:In über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Neurolite AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
 
7. Gewährleistung/Garantie
Neurolite AG bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Neurolite AG. Entscheidet sich Neurolite AG für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen Neurolite AG stehen nur der unmittelbaren Kund:In zu und sind nicht abtretbar.
Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
 
8. Widerrufsrecht und Retouren
Kunden haben das Recht, die Ware während 30 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben.
Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet, ungebraucht und nicht Verfallen sein muss. Die Kosten für die Rücksendung trägt wo nichts anderes vereinbart die Kund:In.
Produkte, die Neurolite AG auf Kundenwunsch beschafft hat, sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.
Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwerts der Kund:In zurückerstattet. Vorbehalten bleibt einen zusätzlichen Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware.
Der Kund:In ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden der Kund:In verrechnet. Übergibt die Kund:In die Ware einem Transportunternehmen, trägt die Kund:In die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an Neurolite AG geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei Neurolite AG über. 
Die Kund:In hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dieses zu reinigen und dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung der Neurolite AG für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.
 
9. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Aufträgen > CHF 100'000.- exkl. MWST wird 1/3 bei Bestellung 1/3 bei Lieferung und 1/3 30 Tage netto fällig. in Höhe von 30% des Gesamtbet
Neurolite AG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung durchzuführen welche die Zahlungsart einschränken kann oder Neurolite AG befugt für noch nicht gelieferte Produkte eine Vorauszahlung zu verlangen. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden Ihre Personendaten an die Inkasso Med AG / Intrum AG weitergeleitet und können dort gespeichert werden.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät die Kund:In in Zahlungsverzug, wodurch Neuroite AG berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Neuroite AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Kund:In in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Neurolite AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit der Kund:In zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Neurolite AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung auszuführen
 
10. Mahn- und Inkassogebühren
Gerät die Kund:In in Zahlungsverzug, so mahnt Neurolite AG den Kunden per E-Mail, schriftlich per Post oder telefonisch. Neurolite AG behält sich vor, folgende für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen:
1.         Mahnung: CHF   5.-
2.         Mahnung: CHF 10.-
3.         Mahnung: CHF 15.-
 
Bei erfolglosen Mahnungen kann Neurolite AG die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
 
11. Eigentumsvorbehalt
Neurolite AG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Die Besteller:In ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums der Neurolie AG erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Neurolite AG ist berechtigt, unter Mitwirkung der Besteller:In den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat die Besteller:In Neurolite AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Neurolite AG Klage erheben kann.
 
12. Kleinmengenzuschlag / Portokosten
Alle Bestellungen werden per PostPac Economy versendet. Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 1‘000.- exkl. MWST erhebt Neurolite AG einen Kleinmengenzuschlag von CHF 12.- für Verpackung und Porto.
Bei Bestellungen > CHF 1000.- exkl. MWST entfällt der Kleinmengenzuschlag und Neurolite trägt die Kosten für Verpackung und Porto.
Auf Wunsch können Pakete auch per PostPac Priority oder Swiss-Express Mond versendet werden. Folgende Kleinmengenzuschläge werden für diese Dienste erhoben unabhängig vom Bestellwert:
-       PostPac Priority CHF 14.-
-       Swiss-Express Mond CHF 25.-
   

13. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Neurolite AG, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
 
14. Datenschutz und Geheimhaltung
Neurolite AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit zur Erreichung des Vertragszwecks nicht geboten – weder aufzuzeichnen noch in irgendeiner Weise zu verwerten.
 
15.  Gerichtsstand
Belp ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
 
16. Schlussbestimmungen
Neurolite AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

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